Ordentlich Einbürgerung:
Die Bürgergemeinde Subingen ist zuständig für die ordentlichen Einbürgerungen. Im nachfolgenden Link sind die zu erfüllenden Bedingungen aufgeführt.
Ordentlichen Einbürgerungen (pdf)
Interessierte Bewerber können sich beim Bürgerpräsidenten melden.
Erleichterte Einbürgerung:
Für die erleichterte Einbürgerung ist das Amt für Bürgerrecht zuständig. Im nachfolgenden Link sind die zu erfüllenden Bedingungen aufgeführt.