Einbürgerungen

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Ordentlich Einbürgerung:

Die Bürgergemeinde Subingen ist zuständig für die ordentlichen Einbürgerungen. Im nachfolgenden Link sind die zu erfüllenden Bedingungen aufgeführt.

Ordentlichen Einbürgerungen (pdf)

Interessierte Bewerber können sich beim Bürgerpräsidenten melden.

 

Erleichterte Einbürgerung:

Für die erleichterte Einbürgerung ist das Amt für Bürgerrecht zuständig. Im nachfolgenden Link sind die zu erfüllenden Bedingungen aufgeführt.

Erleichterte Einbürgerung (link zu so.ch)